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2024/25

MCS Hygieneplan

 

Der nach § 36 Abs.1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für Schulen verpflichtende Hygieneplan legt unsere innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene fest mit dem Ziel, Infektionsrisiken an der Matthias Claudius Schule zu minimieren.
• Der Hygieneplan verfolgt den Zweck, Infektionsrisiken in unserer Einrichtung zu minimieren
• Alle für unseren Standort hygienerelevanten Bereiche finden Im Hygieneplan Beachtung.
• Über die festgelegten Hygienemaßnahmen werden alle an Schule Beteiligte regelmäßig belehrt. Die Belehrung wird dokumentiert.